Was ich nicht anbiete
Um meine Tätigkeit im Rahmen des § 18 EStG rechtlich sauber auszuüben, biete ich keine Leistungen an, die gewerblich einzuordnen wären. Dazu zählen:
- Laufende IT-Betreuung, Fernwartung oder Systempflege
(Reparatur oder technische Prüfung elektronischer Geräte im Kundenauftrag) - Verkauf von Hardware, Standardsoftware oder Serienprodukten
- Automatisierte Shop-Downloads mit Preislisten oder Produktkatalog
- Subunternehmerarbeit, Vermittlung oder gewerbliche Tätigkeiten jeglicher Art
Alles, was ich tue, basiert auf schöpferischer, persönlicher Arbeit – nicht auf Systempflege, Vertrieb oder Wiederverkauf.